Ja – mit der richtigen Struktur. Die beiden gängigsten Wege sind das Volleigentum (Freehold) an einer Eigentumswohnung und die langfristige Pacht (Leasehold) für Grundstücke und Villen.
Ausländer können Eigentumswohnungen (Condos) im Volleigentum erwerben, solange der ausländische Eigentumsanteil am gesamten Gebäude die 49-%-Ausländerquote nicht überschreitet. Sie erhalten damit den vollen Eigentumstitel auf Ihren eigenen Namen – die einfachste und beliebteste Lösung für Stadtwohnungen und Eigentumswohnungen in Ferienanlagen.
Villen und Grundstücke
Grund und Boden können Ausländer nicht im Volleigentum erwerben. Villen werden daher in der Regel über einen 30-jährigen Pachtvertrag (verlängerbar) für das Grundstück gekauft; das Gebäude gehört – wo sinnvoll – der thailändischen Gesellschaft des ausländischen Käufers. Das ist gängige Praxis und sicher, wenn ein thailändischer Anwalt die Struktur korrekt aufsetzt.
Jeder Weg hat seine Vor- und Nachteile in Bezug auf Kosten, Kontrolle und Flexibilität. Wir setzen uns mit Ihnen zusammen und erklären Ihnen die Möglichkeiten ehrlich – ohne Fachchinesisch –, damit Sie sich für die Lösung entscheiden können, die zu Ihren Zielen passt.




