Beim Immobilienkauf in Thailand fallen einige einmalige Kosten für die Übertragung und ein paar laufende Steuern an. Hier die ehrliche Aufstellung.
Bei der Übertragung
Zu den wichtigsten Kosten, die Käufer und Verkäufer nach Vereinbarung untereinander aufteilen, gehören die Übertragungsgebühr (2 % des amtlich registrierten Werts), die Stempelsteuer (0,5 %) oder die Quellensteuer (1 % bei Gesellschaften) sowie in manchen Fällen eine geringe Specific Business Tax (spezielle Unternehmenssteuer). Insgesamt liegen die tatsächlichen Ausgaben meist zwischen 2 und 4 %.
Laufende Kosten
Die jährliche Grund- und Gebäudesteuer (Land & Building Tax) fällt gering aus – für eine private Wohnimmobilie oft unter 0,1 %, für selbst genutztes Wohneigentum dank ermäßigter Sätze sogar noch darunter.
Die genauen Beträge hängen vom amtlich registrierten Wert und Ihrer Eigentumsstruktur ab. Bevor Sie sich festlegen, erhalten Sie von uns immer eine schriftliche Kostenschätzung – damit es im Land Office (dem thailändischen Grundbuchamt) keine Überraschungen gibt.




